Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Ich berate und vertrete gegenüber allen Sozialversicherungsträgern,
auch gegenüber ausländischen Versicherungsträgern

  •     Krankenkassen
  •     Pflegekassen
  •     Unfallversicherungen
  •     Rentenversicherung
  •     Künstlersozialversicherung


in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung

  •     Versicherungsrechtliche Beurteilungen
  •     ärztliche Behandlung
  •     Heil- und Hilfsmittel
  •     Vorsorge- und Rehabilitationskuren
  •     häusliche Krankenpflege
  •     Krankengeld
  •     Kostenerstattung
  •     Versicherungsschutz im Ausland
  •     Selbstbehalt, Beitragsrückzahlungen
  •     Zahnersatz
  •     Fahrkosten
  •     Zuzahlungen, Belastungsgrenze


in Angelegenheiten des EU-Abkommensrechts und des bilateralen Abkommensrechts

  •     Versicherungsrecht
  •     Personen, die nach zwischenstaatlichem Anspruch auf Leistungen aus dem anderen Staat                                                      z.B. Schweiz, Österreich, Frankreich oder Italien haben.                      


in Angelegenheiten des Rehabilitationsrechts

  •     Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  •     Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  •     Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  •     Schwerbehindertenrecht


in Angelegenheiten der sozialen Pflegeversicherung

  •     Eingruppierung in Pflegegrade
  •     Leistungen bei häuslicher Pflege
  •     Versorgung mit Pflegehilfsmittel
  •     Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
  •     Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
  •     vollstationäre Pflege
  •     Leistungen für Pflegepersonen

sowie in Angelegenheiten

  •     des Künstlersozialversicherungsgesetzes
  •     der gesetzlichen Rentenversicherung
  •     der gesetzlichen Unfallversicherung
  •     des Schwerbehindertenrechts


Wer mit einer Entscheidung seines Versicherungsträgers nicht einverstanden ist, kann meine Dienste in Anspruch nehmen und sich unparteiisch von mir vertreten lassen.



Ich berate und vertrete jedoch nicht in Angelegenheiten

    der Grundsicherung (SGB II)
    der Arbeitsförderung (SGB III)
    der Sozialhilfe (SGB XII)


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