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Paritätischer Beitragssatz

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 %. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2024 beträgt 1,7 %.

Die Beitragssätze in der Rentenversicherung bleibt 2024 unverändert bei 18,6 %.

In der Pflegeversicherung gab es bereits zum 1. Juli 2023 Beitragsanpassungen im Rahmen der Pflegereform.
Der B eitrag für Pflegeversicherte ohne Kinder beträgt 4,0 %, für Eltern mit 1 Kind 3,4 % , für jedes weitere Kind 
- 0,25 %.

Der Beitragsatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt am 01.01.2023 2,6 %

Die Beitragsbemessungsgrenze (BMG) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt ab 01.01.2024 auf 62.100,00 € / Jahr, 5.175,00 € / Monat. In der gesetzlichen Rentenversicherung auf 7.550,00 € im Monat.
 

GKV - Bescheid wissen zahlt sich aus

Die gesetzliche Krankenversicherung  (GKV) ist besser als ihr Ruf. Denn im Leistungskatalog der Krankenkassen sind beispielsweise Aufwendungenfür Kuren, Schutzimpfungen, Haushaltshilfen im Krankheitsfall, Krankengeld für die Eltern bei Betreuung ihrer kranken Kinder und Leistunge zur (beruflichen) Rehabilitation eingeschlossen. Extrags, die privat Krankenversicherte überhaupt nicht oder nur gegen Prämienaufschlag erhalten.

Andererseits ist der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung (PKV) vor allem im Krankenhaus, bei Brillen und Kontaktlinsen, beim Zahnersatz und bei Auslandsreisen umfangreicher. Deshalb sollten Kassenangehörige rechtzeitig dafür sorgen, Lücken im Schutz der GKV und etwaige Sonderwünsche, wie z.B. Physiotherapie, durch private Krankenzusatzversicherungen abzudecken. Solche Zusatzpolicen dürfen die Kassen inzwischen auch selbst vermitteln.


Von der PKV zurück in die GKV

Der Weg aus der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist oft steinig und manchmal unmöglich.

Denn Privatversicherte (oder auch Nichtversicherte), die bereits 55 Jahre und älter sind, können im Regelfall nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Selbst wenn sie beispielsweise eine Beschäftigung finden oder aufnehmen, bei der sie Einkünfte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen. Danach bleibt nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungsfrei, wer zwar eigentlich versicherungspflichtig wird, jedoch in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Eine legale Chance ist der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) per Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer darf noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben und das Entgelt muss unter die JAEG absinken.

Altersunabhängig, ist die beitragsfreie Mitversicherung über eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Mitglied der GKV, wenn deren Gesamteinkommen nicht mehr als 415 € (1/7 der monatlichen Bezugsgröße) beträgt.

Schwerbehinderte haben in den ersten drei Monaten, nachdem die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt wird, ein Rückkehrrecht in die GKV. Allerdings könne die gesetzlichen Krankenkassen für solche Fälle ein Höchsteintrittsalter in ihrer Satzung festlegen.



Befreiung von der KV-Pflicht
 
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V wirkt auf das jeweilige Versicherungpflichtverhältnis, das zur Befreiung geführt hat. Die von der Versicherungspflicht befreiten Personen werden für die Dauer der Befreiung auch dann nicht versicherungspflichtig, wenn auf Grund einer anderen Rechtsvorschrift Versicherungspflicht eintreten würde (z.B. als Student oder Rentner). Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht entfaltet nach der geltenden Rechtssprechung keine Regelungwirkung für eine im Anschluss an das Ende der Beschäftigung eintretenden Versicherungspflicht wegen eines anderen Tatbestands (z.B. Arbeitslosengeldbezug).



Auslandsreisen

Ob Kletterunfall oder Fischvergiftung: Um bei Krankheiten oder Unfällen im Ausland nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, braucht eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Die gesetzlichen Kassen zahlen gerade bei Fernreisen in teuere Länder wie die USA häufig gar nichts. Innerhalb der EU gibt es zwar Abkommen - der von zu Hause gewohnte Behandlungsstandard wird aber nicht immer gewährleistet.

Die Leistungspflicht der deutschen Krankenkassen für eine stationäre Behandlung während eines Türkeiurlaubs richtet sich nach türkischem Recht. Daher haben Versicherte keinen Anspruch auf Übernahme weiterer Kosten, wenn sie sich in einer Privatklinik behandeln lassen. Deshalb gelten die Honorarsätze, die der türkische Sozialversicherungsträger in einem Vertragskrankenhaus für die entsprechende Behandlung hätte zahlen müssen.

Wer verreisen will, sollte daher auf jeden Fall eine spezielle Police abschliessen.


Entlastung für Selbständige

Gesetzlich versicherte Selbständige mit geringen Einkünften müssen ab 2019 weniger Beiträge an ihre Krankenkasse zahlen.


Freibeträge für Betriebsrentner

Ab 01.01.2020 müssen auf Betriebsrenten bis 159,25 € keine Krankenkassenbeiträge bezahlt werden. Der Freibetrag wird jährlich der Lohnentwicklung angepasst.


Privatleistungen beim Arzt

Die Hälfte aller Kassenpatienten bekommt beim Arzt "individuelle Gesundheitsleistungen" (IGEL) angeboten, die die Patienten selbst zahlen müssen. Die meistverkauften Zusatzleistungen wie die Augeninnendruckmessung zur Früherkennung des grünen Stars (Glaukom) und die Ultraschall-Untersuchung der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung sind jedoch medizinisch nicht zu empfehlen., warnt der Medizinische Dienst des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (MDS).

Informieren Sie sich über Selbstzahlerleistungen, Nutzen und Preise auf dem MDS-Portal (igel-monitor.de). Sie erfahren dort auch, welche Untersuchungen die Krankenkasse bei den Beschwerden zahlt, für die der Arzt Privatleistungen anbietet.


Kasse muss Krankenhauskosten in jedem Fall übernehmen
Eine Krankenkasse muss die Vergütung für eine teilstationäre Behandlung ihres Versicherten in einem zugelassenen Krankenhaus auch dann bezahlen, wenn die Einweisung in das Krankenhaus nicht durch einen Vertragsarzt erfolgte (Urteil BSG vom 19.06.2018, Az. B 1 KR 26/17 R).


Pflegegeld auch im EU-Ausland

Wer Pflegesachleistungen erhält, sollte vor dem Antritt der Auslandsreise rechtzeitig aufs frei verwendbare Pflegegeld umsteigen. Das geht in aller Regel mit einem formlosen Antrag. Eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich, denn Pflegebedürftige haben die freie Wahl zwischen Sach- und Geldleistungen.


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